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   BFH, 25.03.1993 - VI R 14/90   

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BFH, 25.03.1993 - VI R 14/90 (https://dejure.org/1993,707)
BFH, Entscheidung vom 25.03.1993 - VI R 14/90 (https://dejure.org/1993,707)
BFH, Entscheidung vom 25. März 1993 - VI R 14/90 (https://dejure.org/1993,707)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BFHE 171, 206
  • BB 1993, 1208
  • DB 1993, 1700
  • BStBl II 1993, 559
  • BStBl II 1993, 59
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 27.11.1978 - GrS 8/77

    Beschluß des Großen Senats zur Frage, wann und inwieweit Aufwendungen für die

    Auszug aus BFH, 25.03.1993 - VI R 14/90
    Eine Ausnahme gilt nach der Rechtsprechung des Großen Senats lediglich dann, wenn die berufliche Veranlassung bei weitem überwiegt und das Hineinspielen der allgemeinen Lebensführung nur von untergeordneter Bedeutung ist (Beschlüsse des Großen Senats vom 19. Oktober 1970 GrS 2/70, BFHE 100, 309, BStBl II 1971, 17, und vom 27. November 1978 GrS 8/77, BFHE 126, 533, BStBl II 1979, 213).

    Für den Abzug von Aufwendungen für eine Auslandsgruppenreise ist nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) maßgebend, ob die Aufwendungen durch die besonderen beruflichen Bedürfnisse des Steuerpflichtigen veranlaßt sind und die Befriedigung privater Interessen wie z. B. Erholung, Bildung und Erweiterung des allgemeinen Gesichtskreises nach Anlaß der Reise, dem vorgesehenen Programm und der tatsächlichen Durchführung nahezu ausgeschlossen ist (BFH-Beschluß in BFHE 126, 533, BStBl II 1979, 213).

    Reisen, denen ein offensichtlicher und unmittelbarer beruflicher Anlaß zugrunde gelegen hat, wie etwa das Aufsuchen eines Geschäftsfreundes (Beschluß in BFHE 126, 533, BStBl II 1979, 213), das Schreiben eines wissenschaftlichen Buches oder die Durchführung eines Forschungsauftrags bei einem Geographen (BFH-Urteile vom 23. Oktober 1981 VI R 71/78, BFHE 134, 325, BStBl II 1982, 69, und vom 27. März 1991 VI R 51/88, BFHE 164, 75, BStBl II 1991, 75), oder das Halten eines Fachvortrages auf einem Fachärztekongreß, können selbst dann als Betriebsausgaben oder Werbungskosten anzuerkennen sein, wenn die zwischen den einzelnen Vortragsveranstaltungen liegende Zeit auch für private Unternehmungen genutzt werden kann (BFH-Urteil vom 12. April 1979 IV R 106/77, BFHE 127, 533, BStBl II 1979, 513).

    Fehlt indes ein offensichtlicher und unmittelbarer beruflicher Anlaß wie insbesondere bei einer Auslandsreise zu Informationszwecken, so sind die Aufwendungen nur anzuerkennen, wenn die Reise auf die besonderen beruflichen Bedürfnisse des Steuerpflichtigen zugeschnitten ist und ein allgemeintouristisches Interesse nur von untergeordneter Bedeutung ist (Beschluß in BFHE 126, 533, BStBl II 1979, 213).

  • BFH, 19.10.1970 - GrS 2/70

    Anschaffung eines Wirtschaftsguts - Kosten der Lebensführung - Aufteilung der

    Auszug aus BFH, 25.03.1993 - VI R 14/90
    Eine Ausnahme gilt nach der Rechtsprechung des Großen Senats lediglich dann, wenn die berufliche Veranlassung bei weitem überwiegt und das Hineinspielen der allgemeinen Lebensführung nur von untergeordneter Bedeutung ist (Beschlüsse des Großen Senats vom 19. Oktober 1970 GrS 2/70, BFHE 100, 309, BStBl II 1971, 17, und vom 27. November 1978 GrS 8/77, BFHE 126, 533, BStBl II 1979, 213).
  • BFH, 18.10.1990 - IV R 72/89

    Ausfüllung der Reisetage mit beruflicher Tätigkeit wie Arbeitstage als Indiz für

    Auszug aus BFH, 25.03.1993 - VI R 14/90
    Der IV. Senat hat mit Urteil vom 18. Oktober 1990 IV R 72/89 (BFHE 162, 316, BStBl II 1991, 92) für den Fall des Herausgebers eines Englisch-Lehrbuchs bei einer Reise durch England und die USA entschieden, daß das Sammeln von Material allgemeinbildenden Inhalts nur dann zum Betriebsausgabenabzug führt, wenn die Reisetage wie Arbeitstage mit beruflicher Tätigkeit ausgefüllt sind.
  • BFH, 27.03.1991 - VI R 51/88

    1. Aufwendungen eines Hochschul-Geographen für Auslandsgruppenreise zu

    Auszug aus BFH, 25.03.1993 - VI R 14/90
    Reisen, denen ein offensichtlicher und unmittelbarer beruflicher Anlaß zugrunde gelegen hat, wie etwa das Aufsuchen eines Geschäftsfreundes (Beschluß in BFHE 126, 533, BStBl II 1979, 213), das Schreiben eines wissenschaftlichen Buches oder die Durchführung eines Forschungsauftrags bei einem Geographen (BFH-Urteile vom 23. Oktober 1981 VI R 71/78, BFHE 134, 325, BStBl II 1982, 69, und vom 27. März 1991 VI R 51/88, BFHE 164, 75, BStBl II 1991, 75), oder das Halten eines Fachvortrages auf einem Fachärztekongreß, können selbst dann als Betriebsausgaben oder Werbungskosten anzuerkennen sein, wenn die zwischen den einzelnen Vortragsveranstaltungen liegende Zeit auch für private Unternehmungen genutzt werden kann (BFH-Urteil vom 12. April 1979 IV R 106/77, BFHE 127, 533, BStBl II 1979, 513).
  • BFH, 23.10.1981 - VI R 71/78

    Aufwendungen für eine Auslandsgruppenreise sind nicht schon deswegen als

    Auszug aus BFH, 25.03.1993 - VI R 14/90
    Reisen, denen ein offensichtlicher und unmittelbarer beruflicher Anlaß zugrunde gelegen hat, wie etwa das Aufsuchen eines Geschäftsfreundes (Beschluß in BFHE 126, 533, BStBl II 1979, 213), das Schreiben eines wissenschaftlichen Buches oder die Durchführung eines Forschungsauftrags bei einem Geographen (BFH-Urteile vom 23. Oktober 1981 VI R 71/78, BFHE 134, 325, BStBl II 1982, 69, und vom 27. März 1991 VI R 51/88, BFHE 164, 75, BStBl II 1991, 75), oder das Halten eines Fachvortrages auf einem Fachärztekongreß, können selbst dann als Betriebsausgaben oder Werbungskosten anzuerkennen sein, wenn die zwischen den einzelnen Vortragsveranstaltungen liegende Zeit auch für private Unternehmungen genutzt werden kann (BFH-Urteil vom 12. April 1979 IV R 106/77, BFHE 127, 533, BStBl II 1979, 513).
  • BFH, 02.10.1992 - VI R 11/90

    Keine Werbungskosten durch Aufwendungen für ehrenamtliche Verbandstätigkeit

    Auszug aus BFH, 25.03.1993 - VI R 14/90
    Ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen bei ehrenamtlicher Tätigkeit für einen Berufsverband ein Werbungskostenabzug zuzulassen ist oder ob derartige Aufwendungen an Organisationen des politischen Vorfeldes nicht aus verfassungsrechtlichen Gründen vom Werbungskostenabzug auszuschließen sind (vgl. Senatsurteil vom 2. Oktober 1992 VI R 11/90, BFHE 169, 185, BStBl II 1993, 53 - Wirtschaftsjunioren -), kann dahinstehen.
  • BFH, 12.04.1979 - IV R 106/77

    Facharzt - Facharztkongreß - Betriebsausgaben - Reisekosten

    Auszug aus BFH, 25.03.1993 - VI R 14/90
    Reisen, denen ein offensichtlicher und unmittelbarer beruflicher Anlaß zugrunde gelegen hat, wie etwa das Aufsuchen eines Geschäftsfreundes (Beschluß in BFHE 126, 533, BStBl II 1979, 213), das Schreiben eines wissenschaftlichen Buches oder die Durchführung eines Forschungsauftrags bei einem Geographen (BFH-Urteile vom 23. Oktober 1981 VI R 71/78, BFHE 134, 325, BStBl II 1982, 69, und vom 27. März 1991 VI R 51/88, BFHE 164, 75, BStBl II 1991, 75), oder das Halten eines Fachvortrages auf einem Fachärztekongreß, können selbst dann als Betriebsausgaben oder Werbungskosten anzuerkennen sein, wenn die zwischen den einzelnen Vortragsveranstaltungen liegende Zeit auch für private Unternehmungen genutzt werden kann (BFH-Urteil vom 12. April 1979 IV R 106/77, BFHE 127, 533, BStBl II 1979, 513).
  • FG Rheinland-Pfalz, 19.06.2009 - 5 K 2517/07

    Kein Werbungskostenabzug für Hallenhandball

    Eine Ausnahme gilt nach der Rechtsprechung des großen Senats des Bundesfinanzhofs lediglich dann, wenn die berufliche Veranlassung bei weitem überwiegt und das Hineinspielen der allgemeinen Lebensführung nur von untergeordneter Bedeutung ist (vgl. BFH-Urteil vom 25.3.1993 VI R 14/90, BStBl II 1993, 559 ; BFH-Beschluss vom 22. Mai 2007 VI B 107/06, BFH/NV 2007, 1690 ).
  • BFH, 27.08.2002 - VI R 22/01

    Werbungskosten bei Auslandsgruppenreisen

    Das FG wird im zweiten Rechtsgang festzustellen haben, ob die Teilnahme der Klägerin an der von ihr vorbereiteten Exkursion durch ihre besonderen beruflichen Belange, d.h. ihre berufliche Tätigkeit als wissenschaftliche Hilfskraft veranlasst war (vgl. auch BFH-Beschluss in BFH/NV 2002, 1030; BFH-Urteile vom 25. März 1993 VI R 14/90, BFHE 171, 206, BStBl II 1993, 559; in BFHE 170, 528, BStBl II 1993, 612).
  • FG Sachsen-Anhalt, 25.07.2006 - 1 K 1783/05

    Aufwendungen eines Poizeibeamten für Besuch eines Fitnessstudios nicht als

    Eine Ausnahme gilt nach der Rechtsprechung des großen Senats des Bundesfinanzhofs lediglich dann, wenn die berufliche Veranlassung bei weitem überwiegt und das Hineinspielen der allgemeinen Lebensführung nur von untergeordneter Bedeutung ist (vgl. BFH, Urteil vom 25.03.1993, VI R 14/90, BStBl. II 1993, 559 m.w.N.).
  • BFH, 25.11.1993 - IV R 37/93

    Verpflegungsmehraufwand und Reisekosten sind nur dann Betriebsausgaben im

    Die Reisetage müssen dann wie normale Arbeitstage mit betrieblicher Tätigkeit ausgefüllt sein (Senatsurteil in BFHE 162, 316, BStBl II 1991, 92, sowie BFH-Urteile vom 25. März 1993 VI R 14/90, BFHE 171, 206, BStBl II 1993, 559, unter II. 2. c), und vom 30. April 1993 VI R 94/90, BFHE 171, 242, BStBl II 1993, 674, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1993, 636).
  • BFH, 18.07.1997 - VI R 10/97

    Berufliche Veranlassung einer Reise - Halten eines Fachvortrags - Nähere

    Bei der Beurteilung der Frage, ob für eine Reise in nicht unerheblichem Umfang Gründe der privaten Lebensführung eine Rolle gespielt haben, hat die Rechtsprechung in erster Linie auf den Zweck der Reise abgestellt und entschieden, daß solche Reisen, denen offensichtlich ein unmittelbarer beruflicher Anlaß - wie etwa das Aufsuchen eines Geschäftsfreundes, das Halten eines Vortrags auf einem Fachkongreß oder die Durchführung eines Forschungsauftrags - zugrunde liegt, in der Regel ausschließlich der beruflichen Sphäre zuzuordnen sind, selbst wenn die zwischen den einzelnen Veranstaltungsabschnitten verbleibende Zeit auch für private Unternehmungen genutzt werden kann (Senatsurteil vom 25.3.1993 VI R 14/90, BFHE 171, 206, BStBl II 1993, 559, m.w.N.).

    Allerdings darf auch bei Vorliegen eines unmittelbaren beruflichen Anlasses die Verfolgung privater Interessen nicht den Schwerpunkt der Reise bilden (BFH in BFHE 171, 206, BStBl II 1993, 559).

  • BFH, 22.09.1995 - VI R 13/93

    Beim Sonderausgabenabzug nach § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG muß es sich um eine dem

    Ungeachtet des zu fordernden Umfangs einer künftigen Berufstätigkeit scheiden damit solche Aufwendungen aus, mit denen lediglich private Interessen verfolgt werden sollen oder die im Rahmen ehrenamtlicher Vereinsarbeit (vgl. BFH-Urteil vom 23. Oktober 1992 VI R 59/91, BFHE 170, 48, BStBl II 1993, 303) oder sonstiger ehrenamtlicher Betätigung (vgl. BFH-Urteile vom 4. August 1994 VI R 94/93, BFHE 175, 276, BStBl II 1994, 944; vom 25. März 1993 VI R 14/90, BFHE 171, 206, BStBl II 1993, 559, und vom 2. Oktober 1992 VI R 11/90, BFHE 169, 185, BStBl II 1993, 53) nicht die nachhaltige Erzielung von Einnahmen, sondern lediglich im wesentlichen den Ausgleich der entstandenen Aufwendungen bezwecken.
  • BFH, 06.05.2002 - VI B 34/00

    Grundsätzliche Bedeutung; Auslandsreise eine Hochschullehrers

    Entgegen der Auffassung des FA hat der BFH in den angeblichen Divergenzentscheidungen vom 27. März 1991 VI R 51/88 (BFHE 164, 75, BStBl II 1991, 575) und vom 23. Oktober 1981 VI R 71/78 (BFHE 134, 325, BStBl II 1982, 69) u.a. einen Forschungsauftrag lediglich beispielhaft für einen engen und konkreten Bezug zur beruflichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen bzw. dafür angeführt, dass die Reise durch dessen besondere berufliche Belange sowie dessen spezielle Tätigkeit veranlasst war (vgl. auch BFH-Urteile vom 25. März 1993 VI R 14/90, BFHE 171, 206, BStBl II 1993, 559; vom 22. Januar 1993 VI R 64/91, BFHE 170, 528, BStBl II 1993, 612).
  • FG Thüringen, 25.09.2013 - 3 K 290/13

    Kindergeld: sportbedingte Aufwendungen als Werbungskosten

    Eine Ausnahme gilt nach der Rechtsprechung des Großen Senats des Bundesfinanzhofs lediglich dann, wenn die berufliche Veranlassung bei weitem überwiegt und das Hineinspielen der allgemeinen Lebensführung nur von untergeordneter Bedeutung ist (vgl. BFH-Urteil vom 25.03.1993 VI R 14/90, BStBl II 1993, 559; BFH-Beschluss vom 22.05.2007 VI B 107/06, BFH/NV 2007, 1690).
  • FG Saarland, 30.03.2006 - 1 K 401/02

    Zur Steuerbegünstigung des Gewinnes aus der Veräußerung einer Allgemeinarztpraxis

    Ein Freiberufler könne unterschiedliche freiberufliche Tätigkeiten ausüben und damit verschiedene Betriebsvermögen bilden (BFH vom 7. November 1991 VI R 14/90).
  • FG Rheinland-Pfalz, 21.08.2008 - 4 K 2076/05

    Fahrtkosten zu sportlichen Wettkämpfen als berufsbedingte Werbungskosten

    Eine Ausnahme gilt nach der Rechtsprechung des Großen Senats des Bundesfinanzhofs -BFH- lediglich dann, wenn die berufliche Veranlassung bei weitem überwiegt und das Hineinspielen der allgemeinen Lebensführung nur von untergeordneter Bedeutung ist (vgl. BFH-Urteil vom 25. März 1993 VI R 14/90, BStBl. II 1993, 559 m.w.N.).
  • FG München, 22.07.1999 - 15 K 1673/95

    Möglichkeit der Bildung von Rückstellungen für sogenannte

  • FG Köln, 22.05.2003 - 10 K 3932/98

    Begriff der Betriebseinnahme und berufliche/betriebliche Veranlassung einer

  • FG Baden-Württemberg, 26.11.1996 - 1 K 170/92

    Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für eine Reise im Zusammenhang mit der Teilnahme

  • FG Niedersachsen, 12.12.2002 - 11 K 335/02

    Abzugsfähigkeit von Aufwendungen eines nebenberuflichen Fachbuchautors für einen

  • FG Hamburg, 29.06.2001 - II 139/00

    Zur beruflichen Veranlassung von Aufwendungen eines wissenschaftlichen

  • FG Thüringen, 04.11.1998 - I 175/98

    Sprachauslandsreise einer Lehrerin; Einkommensteuer 1995

  • FG München, 23.07.1997 - 1 K 3995/93

    Werbungskostenabzug bei Fahrtkosten zum vermieteten Objekt

  • FG Hamburg, 12.12.2000 - VI 137/99

    Abzug von Werbungskosten eines Lehrers für eine zu Fortbildungszwecken mit dem

  • FG Rheinland-Pfalz, 18.06.1998 - 4 K 1441/97

    Grunderwerbssteuerpflicht bei Grundstückstausch; Steuerbarkeit der Vereinbarung

  • FG Baden-Württemberg, 04.07.1997 - 14 K 175/94

    Aufwendungen eines Lehrers für Auslandsreisen; Abgrenzung Werbungskosten zu

  • FG Rheinland-Pfalz, 24.04.1996 - 1 K 1861/93
  • FG München, 10.12.1997 - 1 K 2636/96

    Geltendmachung von Fahrtkosten zu einer Mietwohnung als Sonderwerbungskosten;

  • FG München, 10.12.1997 - 1 K 530/95
  • FG München, 18.10.1995 - 1 K 2773/93

    Anerkennung von Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit;

  • FG München, 19.05.1999 - 1 K 1276/97

    Abzugsfähigkeit von Aufwendungen als Betriebsausgaben oder Werbungskosten;

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